Oberstes Gebot ist die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Mitarbeitern, Marktverkäufern und Besuchern auf dem gesamten Gelände einschließlich Ein- und Ausgänge.
Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
Auf dem Verkaufsgelände ist stets eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Ausschluss vom Besuch des Weihnachtsbaumverkaufs:
Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden auf medizinisches oder pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19 Patienten) und/oder
Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).
Die Mitarbeiter und Besucher werden vorab in geeigneter Weise über das jeweilige Hygienekonzept und diese Ausschlusskriterien informiert (z.B. durch Aushang) und werden bei Bedarf zu beraten.
Sollten Mitarbeiter oder Besucher während des Aufenthalts auf dem Gelände Symptome entwickeln, die mit einer beginnenden COVID-19 Infektion in Verbindung stehen könnten, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen
In Warteschlangen oder im Wartebereich werden Maßnahmen zur Einhaltung der Mindestabstände von 1,5 m ergriffen, z.B. durch Anbringen von Bodenmarkierungen und Hinweisschilder.
Personenansammlungen beim Betreten und Verlassen des Geländes und an besonderen Anziehungspunkten sind durch entsprechende Wegführung (z.B. Einbahnstraßen) und Abstandsmarkierungen zu vermeiden.
Die Weihnachtsbaumverkäufer ist als Ansprechpartner für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln.
Mitarbeitern und Besuchern wird an einem möglichst zentralen Punkt des Marktes ein Desinfektionsmittelspender bereitgestellt.